Trennung - was wird aus mir?

Die Trennung Deiner Eltern kann eine große Veränderung in Deinem Leben bedeuten. Vielleicht bist Du manchmal wütend, traurig oder fühlst Dich schuldig. Vielleicht schämst Du Dich vor Deinen Klassenkameraden, Freunden, Lehrern oder Nachbarn.

Du bist nicht allein.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Vielleicht meinst Du, keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Eltern zu haben und fühlst Dich hilflos und ohnmächtig.

Du hast Rechte.

Vielleicht hast Du viele Befürchtungen und Fragen und weißt nicht, wer Dir Unterstützung geben kann.

Du hast das Recht auf Beratung und Beteiligung bei Fragen wie:

  • bei welchem Elternteil Du zukünftig leben wirst,
  • wie die Eltern die elterliche Sorge für Dich regeln wollen,
  • wie häufig Du den anderen Elternteil treffen kannst,
  • ob Du Deine Großeltern oder andere Dir wichtige Personen weiterhin sehen kannst.

Du hast das Recht auf beide Eltern!

Elterliche Sorge heißt, dass Deine Eltern Dich erziehen und versorgen, so dass Du immer selbständiger und verantwortlicher für Dich sorgen kannst.

Nach der Trennung können Deine Eltern weiterhin die elterliche Sorge für Dich gemeinsam ausüben. Wenn dies zu Deinem Wohlergehen notwendig ist, kann das Gericht den Umgang einschränken oder ausschließen. Der Elternteil, bei dem Du lebst, entscheidet dann über die Alltagsfragen, z. B.

  • Gestaltung Deines Alltags,
  • Freizeitgestaltung,
  • Kleidung,
  • Hausaufgaben,
  • Arztbesuche.

Bei Angelegenheiten, die für Dich von besonderer Bedeutung sind, müssen sich die Eltern einig werden, hierzu gehören z. B.

  • Dein Aufenthalt,
  • Kindergartenbesuch,
  • Schulwahl ,
  • Berufsausbildung.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Dein Vater oder Deine Mutter die elterliche Sorge für Dich allein ausübt.

Bist Du 14 Jahre oder älter, hast Du das Recht, dem Sorgerechtsvorschlag Deiner Eltern bei Gericht zu widersprechen.

Kinder brauchen beide Eltern

Es ist Dein Recht, den Elternteil, mit dem Du nicht zusammenlebst, weiterhin treffen zu können, ganz egal ob Deine Eltern vor der Trennung verheiratet waren oder nicht.

Du hast auch das Recht, Personen, die Dir besonders nahe stehen, weiterhin sehen zu können, z. B.

  • Großeltern,
  • Geschwister,
  • Stiefeltern,
  • Pflegeeltern.

Du hast das Recht auf "begleiteten Umgang"

Manchmal kann es zu Deinem Schutz notwendig sein, dass Du den Elternteil, mit dem Du nicht zusammenlebst, Großeltern und Geschwister nur treffen kannst, wenn eine Umgangsbegleiterin /ein Umgangsbegleiter anwesend ist:

  • wenn Du den Elternteil nicht kennst,
  • wenn Du den Elternteil lange nicht gesehen hast,
  • wenn Kontakte sonst nicht möglich sind.

Du hast das Recht auf einen "Anwalt des Kindes"

Wenn Du Dich im Gerichtsverfahren mit Deinen Interessen nicht genügend beachtet fühlst, kannst Du darum bitten, einen eigenen Vertreter zu bekommen. Diese Person heißt "Verfahrenspfleger" oder "Anwalt des Kindes" und muss sich ausschließlich für Dich und Deine Wünsche einsetzen.

Hier kannst Du Dir Rat und Hilfe holen:

  • Kinderschutzbund 
    Orts- und Kreisverband Marburg-Biedenkopf e. V.,
    Universitätsstr. 29, 35037 Marburg,
    Tel. 06421-67119,
  • Jugendamt,
  • Allgemeiner Sozialdienst,
  • Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen,
  • Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche (Erziehungsberatungsstellen),
  • Kinder- und Familienhilfe der Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverand.

Adressen bekommst Du beim Jugendamt und dem Familiengericht. Du kannst auch im Telefonbuch nachsehen. Die Beratungsstellen geben auch Auskunft zu weiteren Rechten, Tennungs- und Scheidungskinder betreffen:

  • Namensrecht,
  • Abstammungsrecht,
  • Erbrecht.