Die Rechte der Kinder

Der Schutz und die Rechte der Kinder sind festgeschrieben in der UN- Kinderrechtskonvention. Wir haben hier einige wichtige Kinderrechte aufgeführt - es sind jedoch weit mehr (nachzulesen unter http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf).

 

  1. Gleichheit: Alle Kinder und Jugendliche haben die gleichen Rechte.
  2. Gesundheit: Alle Kinder haben das Recht auf das größtmögliche Maß an Gesundheit und medizinischer Versorgung.
  3. Bildung: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine kostenlose Grundschulausbildung und der Besuch der weiterführenden Schule soll ihnen ermöglicht werden.
  4. Spiel und Freizeit: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Freizeit und die Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.
  5. Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör: Kinder und Jugendliche haben das Recht sich zu informieren, ihre Meinung frei zu äußern und gehört zu werden. Dies beinhaltet auch die Beteiligung der Kinder an sie betreffende Entscheidungen und in Gerichtsverfahren.
  6. Gewaltfreie Erziehung: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
  7. Schutz vor Ausbeutung: Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.
  8. Kinder haben das Recht vor sexuellem Missbrauch, Verwahrlosung und Gewaltanwendung geschützt zu werden.
  9. Elterliche Fürsorge: Kinder und Jugendliche haben das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese getrennt leben.
  10. Soziale Sicherheit: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einschließlich der Sozialversicherung.
  11. Betreuung bei Behinderung: Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung haben das Recht auf eine besondere Unterstützung und Förderung, sowie eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  12. Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine Gedanken-, Gewissens und Glaubensfreiheit.
  13. Von der Familie getrennt lebende Kinder, Pflegefamilien, Adoption: Von der Familie getrennt lebende Kinder, in Pflegefamilien lebende oder adoptierte Kinder haben den Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.
  14. Wohl des Kindes: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes der erste Gesichtspunkt, der zu beachten ist.